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   OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01   

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https://dejure.org/2001,13067
OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01 (https://dejure.org/2001,13067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2001 - 11 MA 415/01 (https://dejure.org/2001,13067)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 11 MA 415/01 (https://dejure.org/2001,13067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung und Abschiebungsanordnung wegen Drogendelikten, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 47 Abs 1 Nr 2 AuslG; § 48 Abs 1 Nr 1 AuslG; § 48 Abs 1 S 2 AuslG; § 3 EUNiederlAbk; § 8 MRK; Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80; Art 6 EWGAssRBes 1/80; Art 7 Abs 1 EWGAssRBes 1/80
    Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt; Drogentherapie; Generalprävention; Nazli-Urteil EuGH v. 20.2.2000; schwerwiegende Gründe; Spezialprävention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung und Abschiebungsanordnung wegen Drogendelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.9.1998 (InfAuslR 1999, S. 54) ist ebenfalls nicht gegeben.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Diese Vorschrift betrifft Fälle schwerer und besonders schwerer Kriminalität, für die grundsätzlich ein generelles generalpräventives Bedürfnis bejaht wird, über die strafrechtliche Sanktion hinaus andere Ausländer von der Begehung gleichartiger Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 11).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    aa) Allerdings weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass ausgehend von dem Urteil des EuGH vom 20.2.2000 (RS C 340/97 (Nazli) - InfAuslR 2000, 161) eine nur generalpräventiv begründete Ausweisung im Falle des Antragstellers wohl nicht zulässig wäre.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Diese Gründe sind jedoch identisch mit den schwerwiegenden Gründen im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. BVerwG v. 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296), die hier - wie bereits oben ausgeführt - vorliegen.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Weil zudem die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 2.6.1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307), besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 18 B 101/00

    Ausländerrecht: Atypische Fallgestaltung bei Ist-Ausweisung nach Drogenstraftat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris; OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Ob ein Ausnahmefall vorliegt, unterliegt der vollen Nachprüfung durch die Gerichte (vgl. z.B. BVerwG v. 1.9.1994, InfAuslR 1995, 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96

    Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris; OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01
    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG v. 17.10.1995, InfAuslR 1996, 54; OVG NW, Beschl. v. 17.2.2000 - 18 B 101/2000 - juris; OVG NW, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 - Hailbonner, AuslR, § 48 AuslG Rdnr. 19 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

    Bezüglich der Generalprävention sind besondere Umstände erforderlich, die ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.2.2001 - 11 MA 415/01 -; OVG Münster, Beschl. v. 5.3.1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393, 394, VGH Mannheim, Beschl. v. 9.11.2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175, 176; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.8.2002 - 3 Bs 127/02 -, NordÖR 2003, 131 (Leitsatz), hier zitiert nach juris).
  • VG Stade, 12.08.2003 - 4 A 2051/02

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen Ausländers

    Hinsichtlich der Generalprävention liegt ein Ausnahmefall vor, wenn besondere Umstände ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Beschl. v. 6.2. 2001 - 11 MA 415/01 - m. w. N.).
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